Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Tierpension
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen der Tierpension Tierglück, Inhaber Andreas Schmidt, und dem Tierhalter über die Betreuung und Unterbringung von Tieren.
2. Vertragsschluss
Ein Vertrag kommt zustande durch:
- Unterzeichnung des Betreuungsvertrags oder schriftliche Bestätigung (z. B. E-Mail / WhatsApp)
Eine Reservierung ist erst nach Anzahlung verbindlich. Die Anzahlung ist innerhalb von 5 Werktagen zu begleichen.
3. Leistungen
Die Tierpension übernimmt die Betreuung, Unterbringung und Versorgung des Tieres für den vereinbarten Zeitraum.
Ein Anspruch auf Unterbringung in bestimmten Räumlichkeiten besteht nicht.
4. Preise und Zahlung
- Es gelten die vereinbarten Preise laut Vertrag.
- Die Zahlung erfolgt:
- im Voraus oder
- spätestens bei Abgabe des Tieres
Anzahlung: 50 € pro Aufenthalt
Restbetrag: vor Beginn oder bei Abgabe fällig.
5. Stornierung
- bis 6 Wochen vor Beginn: 50 € Bearbeitungsgebühr
- bis 3 Wochen vorher: 50 % des Gesamtpreises
- ab 2 Tage vorher: 100 % des Gesamtpreises
Wird der Aufenthalt des Tieres vorzeitig beendet, besteht kein Anspruch auf Erstattung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen.
Änderungen des gebuchten Zeitraums sind bis 4 Wochen vor Betreuungsbeginn möglich. In diesem Fall wird eine Umbuchungsgebühr von 15,00 € erhoben.
Spätere Änderungen gelten als Stornierung mit anschließender Neubuchung.
6. Pflichten des Tierhalters
Der Tierhalter verpflichtet sich:
- nur gesunde und geimpfte Tiere zu übergeben
- alle Angaben vollständig und wahrheitsgemäß zu machen
- Verhaltensauffälligkeiten mitzuteilen
- erreichbar zu sein oder eine Kontaktperson zu benennen
- alle nach Vertragsabschluss eintretenden Änderungen seiner persönlichen Daten sowie alle das Tier betreffenden Änderungen, insbesondere hinsichtlich Gesundheitszustand, Verhalten oder Betreuungsbedarf, der Tierpension unverzüglich mitzuteilen.
7. Gesundheitszustand
Das Tier darf:
- keine ansteckenden Krankheiten haben
- sich in einem betreuungsfähigen Zustand befinden
Die Tierpension ist berechtigt, die Aufnahme eines Tieres abzulehnen, wenn dieses zum Zeitpunkt der Übergabe krank ist oder der Verdacht auf eine ansteckende Erkrankung besteht.
Dies gilt auch dann, wenn bereits eine Reservierung erfolgt ist oder die Ablehnung kurzfristig erfolgt.
Bereits entstandene Kosten oder Stornogebühren richten sich nach den vereinbarten Stornobedingungen.
8. Tierärztliche Versorgung und Kosten
1. Die Tierpension ist berechtigt, bei Erkrankung oder Notfall einen Tierarzt aufzusuchen.
2. Der Tierhalter erklärt sich mit der notwendigen Behandlung einverstanden, sofern er nicht erreichbar ist.
3. Es werden folgende Zusatzkosten berechnet:
o 30,00 € pro Stunde Betreuungsaufwand / Tierarztbesuch
o Abrechnung im 15-Minuten-Takt
o Fahrtkosten: 1,00 € pro Kilometer (Hin- und Rückfahrt)
4. Tierarzt-, Medikamenten- und Behandlungskosten trägt der Tierhalter vollständig.
5. Alle Kosten sind bei Abholung sofort fällig.
9. Haftung
- Die Tierpension haftet für Schäden nur bei:
- Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit
- Bei einfacher Fahrlässigkeit nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.
- Die Haftung ist auf den vorhersehbaren Schaden begrenzt.
- Für Schäden, die das Tier verursacht, haftet der Tierhalter.
Eine Haftung für typische Tiergefahren (z. B. Verletzungen, Stress, Verhalten unter Tieren) besteht nur bei schuldhaftem Verhalten der Pension.
Typische Tiergefahren
Der Tierhalter erkennt an, dass bei der Haltung und Betreuung von Katzen trotz größter Sorgfalt typische, nicht vollständig vermeidbare Risiken bestehen.
Hierzu zählen insbesondere:
- Verletzungen durch andere Tiere
- stressbedingte Erkrankungen
- Eigenverletzungen
- Futterverweigerung oder Verhaltensänderungen
Für solche typischen Risiken wird keine Haftung übernommen, sofern kein Verschulden der Tierpension vorliegt.
Eine Haftung für Erkrankungen, den Tod des Tieres, ein Entlaufen oder sonstige Schäden während des Aufenthalts oder nach Abholung besteht nur, wenn diese auf eine schuldhafte Pflichtverletzung der Tierpension zurückzuführen sind.
Für Zeiträume nach Beendigung der Betreuung wird keine Haftung übernommen, soweit gesetzlich zulässig
10. Kündigung durch die Pension
Die Pension kann den Vertrag aus wichtigem Grund fristlos kündigen.
Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor bei:
· aggressivem oder erheblich verhaltensauffälligem Verhalten der Katze
· Gesundheitszustand, der eine Betreuung unzumutbar macht
· Zahlungsrückstand des Tierhalters
· unvorhersehbaren Umständen (z. B. Krankheit, höhere Gewalt)
Der Tierhalter ist verpflichtet, das Tier unverzüglich abzuholen.
Kann die Betreuung aufgrund von Umständen, die die Pension nicht zu vertreten hat (insbesondere Krankheit, höhere Gewalt, behördliche Anordnungen oder sonstige unvorhersehbare Ereignisse), ganz oder teilweise nicht durchgeführt werden, besteht kein Anspruch des Tierhalters auf Schadensersatz oder Ersatz sonstiger Aufwände.
11. Nichtabholung des Tieres
Wird das Tier nicht innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsende abgeholt und erfolgt keine Rückmeldung des Tierhalters, ist die Tierpension berechtigt, das Tier auf Kosten des Tierhalters anderweitig unterzubringen.
Alle hierdurch entstehenden Kosten trägt der Tierhalter.
Weitere Maßnahmen erfolgen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.
12. Hygiene und Infektionsschutz
1. Reinigungsmaßnahmen
Die Tierpension verpflichtet sich, alle Unterbringungsbereiche regelmäßig zu reinigen und in angemessenen Abständen zu desinfizieren. Katzentoiletten werden täglich gereinigt.
2. Hinweis zur Keimfreiheit
Trotz sorgfältiger Hygiene kann eine vollständige Keimfreiheit nicht gewährleistet werden.
3. Voraussetzungen für die Aufnahme
Es werden ausschließlich Tiere aufgenommen, die:
o frei von ansteckenden Krankheiten sind
o einen gültigen Impfschutz besitzen
4. Erkrankungen während des Aufenthalts
Sollte ein Tier während des Aufenthalts Anzeichen einer ansteckenden Krankheit zeigen:
o kann das Tier isoliert werden
o wird ein Tierarzt hinzugezogen
5. Kosten bei Infektionen
Verursacht ein Tier nachweislich eine ansteckende Erkrankung bei anderen Tieren oder einen erhöhten Reinigungsaufwand, trägt der Tierhalter die dadurch entstehenden Kosten, soweit ihn ein Verschulden trifft.
13. Verlängerung
Eine Verlängerung des Aufenthalts muss rechtzeitig mitgeteilt werden.
Ein Anspruch auf Verlängerung besteht nicht.
14. Öffnungszeiten / Abholung
Abholung und Bringzeiten erfolgen ausschließlich nach Vereinbarung innerhalb der festgelegten Zeiten.
15. Videoüberwachung
Zur Sicherung der Tiere und der Einrichtung können Teile der Tierpension videoüberwacht werden.
Die Überwachung erfolgt im Einklang mit den geltenden Datenschutzbestimmungen.
Mit Betreten der Einrichtung erklärt sich der Tierhalter hiermit einverstanden.
16. Datenschutz
1. Erhebung und Verwendung von Daten
Die Tierpension erhebt und verarbeitet personenbezogene Daten des Tierhalters ausschließlich zur:
o Vertragsdurchführung
o Kundenkommunikation
o Abrechnung
2. Rechtsgrundlage
Die Verarbeitung erfolgt gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO (Vertragserfüllung).
3. Weitergabe von Daten
Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur, wenn dies:
o zur Vertragserfüllung erforderlich ist (z. B. Tierarzt) oder
o gesetzlich vorgeschrieben ist
4. Speicherdauer
Die Daten werden nur so lange gespeichert, wie dies für die Vertragsabwicklung und gesetzliche Aufbewahrungsfristen erforderlich ist.
5. Kommunikation
Der Tierhalter erklärt sich damit einverstanden, dass die Kommunikation auch über:
o Telefon
o E-Mail
o WhatsApp erfolgen kann.
6. Foto- und Videoaufnahmen
Foto- oder Videoaufnahmen des Tieres dürfen nur mit ausdrücklicher Einwilligung des Tierhalters für Werbezwecke verwendet werden.
7. Rechte des Betroffenen
Der Tierhalter hat das Recht auf:
o Auskunft über seine gespeicherten Daten
o Berichtigung
o Löschung (sofern keine gesetzliche Pflicht entgegensteht)
o Einschränkung der Verarbeitung
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Tiersitting
1. Medizinische Versorgung
Sollte das Tier während der Betreuung erkranken, wird der Tierhalter unverzüglich informiert, sofern er erreichbar ist. Ist der Tierhalter nicht erreichbar, ist die Tierpension berechtigt, einen Tierarzt nach pflichtgemäßem Ermessen zu beauftragen. Bei Bedarf kann das Tier auch in eine Tierklinik verbracht werden.
Sämtliche Tierarzt-, Klinik-, Medikamenten- sowie Fahrtkosten trägt der Tierhalter.
Kosten:
• 30 € pro Stunde (Abrechnung im 15-Minuten-Takt)
• 1,00 € pro km Fahrtkosten (Hin- und Rückfahrt)
• Tierarztkosten trägt der Tierhalter
2. Tod eines Tieres
Sollte das Tier während der Betreuung versterben, wird versucht, den Tierhalter oder eine benannte Kontaktperson zu erreichen.
Ist das Tier schwer erkrankt oder verletzt und besteht keine Aussicht auf Heilung, ist die Tierpension berechtigt, in Abstimmung mit einem Tierarzt eine Euthanasie durchführen zu lassen, sofern der Tierhalter nicht erreichbar ist.
3. Haftung
Die Tierpension haftet nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
Bei einfacher Fahrlässigkeit nur bei wesentlichen Vertragspflichten. Für Zeiträume nach Beendigung der Betreuung wird keine Haftung übernommen, soweit gesetzlich zulässig.
4. Stornierung/ Umbuchung
Reservierung erfolgt durch Vertrag oder schriftliche Bestätigung sowie Anzahlung (30 € innerhalb von 5 Tagen).
• bis 4 Wochen: 30 €
• bis 1 Woche: 50 %
• ab 2 Tage: 100 %
Keine Rückerstattung bei vorzeitigem Abbruch.
Umbuchung:
• bis 4 Wochen: 15 €
• danach Stornierung + Neubuchung
5. Pflichten des Tierhalters
Alle Angaben müssen vollständig und wahrheitsgemäß sein.
Änderungen sind unverzüglich mitzuteilen.
6. Zusatzkosten
Zusatzkosten (Tierarzt, Medikamente etc.) sind bei Schlüsselübergabe zu zahlen.
7. Kündigung durch die Pension
Die Pension kann den Vertrag aus wichtigem Grund fristlos kündigen.
Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor bei:
· aggressivem oder erheblich verhaltensauffälligem Verhalten des Tieres
· Gesundheitszustand, der eine Betreuung unzumutbar macht
· Zahlungsrückstand des Tierhalters
· unvorhersehbaren Umständen (z. B. Krankheit, höhere Gewalt)
Bereits entstandene Kosten oder Stornogebühren richten sich nach den vereinbarten Stornobedingungen.
Kann die Betreuung aufgrund von Umständen, die der Tiersitter nicht zu vertreten hat (insbesondere Krankheit, höhere Gewalt oder sonstige unvorhersehbare Ereignisse), ganz oder teilweise nicht durchgeführt werden, besteht kein Anspruch des Tierhalters auf Schadensersatz oder Ersatz sonstiger Aufwände.
8. Datenschutz
- Erhebung und Verwendung von Daten
Die Tierpension erhebt und verarbeitet personenbezogene Daten des Tierhalters ausschließlich zur:
- Vertragsdurchführung
- Kundenkommunikation
- Abrechnung
- Rechtsgrundlage
Die Verarbeitung erfolgt gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO (Vertragserfüllung). - Weitergabe von Daten
Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur, wenn dies:
- zur Vertragserfüllung erforderlich ist (z. B. Tierarzt) oder
- gesetzlich vorgeschrieben ist
- Speicherdauer
Die Daten werden nur so lange gespeichert, wie dies für die Vertragsabwicklung und gesetzliche Aufbewahrungsfristen erforderlich ist. - Kommunikation
Der Tierhalter erklärt sich damit einverstanden, dass die Kommunikation auch über:
- Telefon
- WhatsApp erfolgen kann.
- Rechte des Betroffenen
Der Tierhalter hat das Recht auf:
- Auskunft über seine gespeicherten Daten
- Berichtigung
- Löschung (sofern keine gesetzliche Pflicht entgegensteht)
- Einschränkung der Verarbeitung