Vertragsbedingungen Tierpension

  •  Der Tierhalter hatte vor Vertragsabschluss im Rahmen eines Besichtigungs- und Kennlerntermins die Gelegenheit, das Grundstück und Haus, dessen Einzäunung und die baulichen Anlagen, in welchen das/ die Tier/e untergebracht wird/ werden, in Augenschein zu nehmen. Der Tierhalter erklärt sich mit Art und Beschaffenheit der Anlagen einverstanden
  • Die Zimmerauswahl obliegt er Tierpension. Der Tierhalter kann kein bestimmtes Zimmer reservieren.
  • Sollte das Tier während des Aufenthalts erkranken, werden Sie verständigt, sofern Sie erreichbar sind. Es wird der behandelnde oder der Pensionstierarzt kontaktiert um die notwendige Behandlung vorzunehmen. Sollte eine Behandlung in einer Tierklinik von Nöten sein, wird der Pensionsgast dort eingewiesen. Sämtliche Tierarzt und/oder Klinikkosten sowie Fahrtkosten sind vom Eigentümer zu bezahlen. Je Tierarztbesuch stellen wir mindestens 20,-€ in Rechnung.
  • Die Pension wird täglich gereinigt und regelmäßig desinfiziert. Die Katzentoiletten werden mehrfach täglich gesäubert. Die Gehege von den Kleintieren werden einmal täglich gereinigt.Dennoch kann keine absolute Keimfreiheit garantiert werden. 
  • Sollte sich ein Tier beim Spielen z.B. auf den Kratzbäumen/Treppe/Ablagen usw. verletzen, sind anfallende Tierarztkosten vom Eigentümer zu tragen. Bei Entweichen einer/mehrere Tier/en, Schäden an dem/den Tier/en durch Rauferei o. ä., Brand der Unterkunft, Diebstahl, Einbruch und allen sonstigen Schäden, die nach allgemeiner Anschauung nicht dem Verschulden der Tierpension zuzurechnen sind, sind Schadensersatzansprüche gegen die Tierpension ausgeschlossen. Die Tierpension haftet nicht für Schäden, die die Katze/n Dritten gegenüber verursacht.


  • Sollte das Tier während des Aufenthaltes versterben, wird versucht den Eigentümer zu erreichen, bzw. eine ihm bekannte Person, mit der weitere Schritte besprochen werden können. Sollte das Tier so schwer verletzt oder erkrankt sein und es keine Aussicht auf Heilung gibt, kann der Tierarzt in Absprache mit dem Pensionsbetreiber über eine evtl. Euthanasie entscheiden, falls der Besitzer nicht erreichbar sein sollte. Das verstorbene Tier wird dann gemäß der Gesundheitsrichtlinie zur Einäscherung freigegeben und der entsprechenden Stelle zugeführt. Die Kosten sind vom Eigentümer zu tragen. 


  • Der Tierhalter bestätigt, dass sein/e Tier/e eine gültige Impfung hat/haben. Der Impfpass wurde durch die Tierpension eingesehen. Der Halter versichert, dass das Tier innerhalb der letzten 30 Tage keiner ansteckenden Krankheit gelitten hat und bestätigt, dass sich das Tier in einem guten gesundheitlichen Zustand befindet. Bringt ein Tier eine ansteckende Krankheit mit, trägt der Halter ebenso die dadurch entstehenden Kosten für Desinfektion und Mitbehandlung angesteckter Menschen und Tiere.
  • Die Haftung für eine Erkrankung oder den möglichen Tod des Tieres während oder innerhalb von 4 Wochen nach Pensionsende, sowie für ein Entlaufen des Tieres oder für sonstige Schäden wird ausgeschlossen. Der Haftungsausschluss greift nicht bei Schäden, die auf grob fahrlässiger Pflichtverletzung beruhen.
  • Die Tierpension behält sich vor,  erkrankte Tiere nicht aufzunehmen. Auch wenn der Platz reserviert ist und die Angabe der Krankheit erst bei der Abgabe des Tieres erwähnt wird. 
  • Der Tierhalter bestätigt, alle Angaben vollständig und wahrheitsgetreu gemacht zu haben. Der Tierhalter verpflichtet sich, etwaig nach Vertragsabschluss eintretende seine Person oder des /der Tier/en betreffende Änderungen unverzüglich mitzuteilen.
  •  Stornierung / Aufenthaltsabbruch

Bricht ein Kunde den im Vertrag vereinbarten Aufenthalt des Tieres in der Tierpension Tierglück aufgrund Urlaubsabbruch oder sonstiger Gründe vorzeitig ab, so entsteht daraus keinerlei Anspruch auf Erstattung oder Gutschrift der nicht in Anspruch genommenen Leistungen - auch nicht teilweise. Bei mehrtägiger Unterbringung des Tieres gilt ein Pensionsplatz nur als reserviert, wenn der Vertrag ausgefüllt und unterzeichnet wurde oder wenn per Whatsapp von der Tierpension eine schriftliche Bestätigung vorhanden ist. Eine Anzahlung in Höhe von 50,00 Euro ist zu entrichten, welche innerhalb von 5 Tagen erfolgt sein muss. Die Tierpension behält sich das Recht vor, bei einer nicht fristgerechten Anzahlung den Vertrag zu stornieren. Bei Vertragsrücktritt des Tierhalters ab 6 Wochen vor dem vereinbarten Termin sind Stornokosten in Höhe von 50,- Euro zu entrichten, bei einem Vertragsrücktritt des Tierhalters ab 3 Wochen vor dem vereinbarten Übergabetermin betragen die Stornokosten 50 % des vereinbarten Gesamtpreises. Bei Absage 2 Tage  vorher wird der Gesamtbetrag fällig. 

  •  Aufenthaltsverlängerung

Sollte nach Ablauf des Pensionsvertrages ein Eigentümer sein Tier nicht abholen können, so ist er verpflichtet, dies der Tierpension Tierglück unverzüglich, d. h. ohne schuldhafte Verzögerung schriftlich (E-Mail oder WhatsApp), mitzuteilen.

Der Kunde verpflichtet sich den für die Dauer der Verlängerung fälligen Pensionspreis zzgl. evtl. Mehrkosten bei Abholung seines Tieres zu bezahlen. Die Tierpension Tierglück kann eine Verlängerung ohne Angabe von besonderen Gründen ablehnen.

  •  Nichtabholung von Pensionstieren

 Sollte ein Kunde sein Tier mit Ablauf des Vertrages nicht abholen und sich auch nicht wegen einer Vertragsverlängerung melden, so berechnet die Tierpension Tierglück folgende Zusatzkosten: 1-7 Tage + 50 % des Pensionspreises, 8-14 Tage + 75 % des Pensionspreises, ab 14 Tag + 100 % des Pensionspreises. Der Eigentümer des Tieres überträgt ab dem 15. Tag dadurch, dass er sein Tier nicht abholt, automatisch alle Eigentumsrechte an diesem Tier auf die Tierpension Tierglück. Dadurch geht die volle Verfügungsgewalt über das Tier auf die Tierpension Tierglück über. Der Eigentümer des Tieres erklärt sich hiermit ausdrücklich damit einverstanden, dass alle der Tierpension Tierglück entstehenden Kosten für die Weitervermittlung des Tieres oder die Unterbringung im Tierheim von ihm getragen werden und unterwirft sich hiermit auch der Pfändung in sein gesamtes Vermögen. Die Tierpension Tierglück behält sich evtl. weitere rechtliche Schritte ausdrücklich vor. 

 

  •  Datenschutz

Die persönlichen Vertrags- und Registrierungsdaten des Kunden unterliegen den gesetzlichen Datenschutzregeln und werden nicht an Dritte weitergegeben oder verkauft.

 

  • Der Halter ist damit einverstanden, dass er per WhatsApp über den Zustand des Tieres informiert wird. Die Tierpension darf mit Zustimmung des Tierhalters Film-/Fotoaufnahmen des Tieres ausschließlich zur Werbung für das eigene Unternehmen verwenden Unter „Preise" nicht aufgeführte, evtl. anfallende Zusatzkosten (Tierarzt, Medikamente, Futter etc.) sind bei Abholung des Tieres zu begleichen.

Vertragsbedingungen Tiersitting


  •  Sollte das Tier während der Betreuung erkranken, werden Sie verständigt, sofern Sie erreichbar sind. Es wird der behandelnde oder der Pensionstierarzt kontaktiert um die notwendige Behandlung vorzunehmen. Sollte eine Behandlung in einer Tierklinik von Nöten sein, wird der Pensionsgast dort eingewiesen. Sämtliche Tierarzt und/oder Klinikkosten sowie Fahrtkosten sind vom Eigentümer zu bezahlen. Je Tierarztbesuch stellen wir mindestens 20,-€ in Rechnung.
  • Sollte das Tier während der Abwesenheit des Besitzers versterben, wird versucht den Eigentümer zu erreichen, bzw. eine ihm bekannte Person, mit der weitere Schritte besprochen werden können. Schadensersatz kann im Fall des Ablebens des Tier nicht geleistet werden. Sollte das Tier so schwer verletzt oder erkrankt sein und es keine Aussicht auf Heilung gibt, kann der Tierarzt in Absprache mit dem Pensionsbetreiber über eine evtl. Euthanasie entscheiden, falls der Besitzer nicht erreichbar sein sollte. Das verstorbene Tier wird dann gemäß der Gesundheitsrichtlinie zur Einäscherung freigegeben und der entsprechenden Stelle zugeführt. Die Kosten sind vom Eigentümer zu tragen.
  • Die Haftung für eine Erkrankung oder den möglichen Tod des Tieres während oder innerhalb von 4 Wochen nach Betreuungsende, sowie für ein Entlaufen des Tieres oder für sonstige Schäden wird ausgeschlossen. Der Haftungsausschluss greift nicht bei Schäden, die auf grob fahrlässiger Pflichtverletzung beruhen.
  • Bei mehrtägiger Betreuung des Tieres gilt ein Tiersittingplatz nur als reserviert, wenn der Vertrag ausgefüllt und unterzeichnet wurde oder per WhatsApp von der Tierpension eine schriftliche Bestätigung vorliegt. Eine Anzahlung in Höhe von 30,00 Euro wird fällig, welche innerhalb von 5 Tagen erfolgt sein muss. Die Tierpension behält sich das Recht vor, bei einer nicht fristgerechten Anzahlung den Vertrag zu stornieren. Bei Vertragsrücktritt des Tierhalters ab 4 Wochen vor dem vereinbarten Termin sind Stornokosten in Höhe von 30,- Euro zu entrichten, bei einem Vertragsrücktritt des Tierhalters bis 2 Wochen vor dem vereinbarten Übergabetermin betragen die Stornokosten 50 % des vereinbarten Gesamtpreises. Bei Absage 2 Tage vorher wird der Gesamtbetrag fällig.
  • Der Tierhalter bestätigt, alle Angaben vollständig und wahrheitsgetreu gemacht zu haben. Der Tierhalter verpflichtet sich, etwaig nach Vertragsabschluss eintretende seine Person oder des Tieres betreffende Änderungen unverzüglich mitzuteilen. 
  • Unter „Preise“ nicht aufgeführte, evtl. anfallende Zusatzkosten (Tierarzt, Medikamente, Futter etc.) sind bei Abholung des Schlüssels bei der Tierpension zu begleichen. Sollte die Begleichung der Kosten nicht erfolgen, behält sich die Tierpension das Recht vor einen Pfand zu behalten. 
  • Datenschutz
  • Die persönlichen Vertrags- und Registrierungsdaten des Kunden unterliegen den gesetzlichen Datenschutzregeln und werden nicht an Dritte weitergegeben oder verkauft.

·       Der Halter ist damit einverstanden, dass er per WhatsApp über den Zustand des Tieres informiert wird.